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   OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16   

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https://dejure.org/2016,44021
OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16 (https://dejure.org/2016,44021)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16 (https://dejure.org/2016,44021)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 15 W 1709/16 (https://dejure.org/2016,44021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirecard: Arrest-Beschluss erlassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arrestgrund wird bei vorsätzlicher Straftat vermutet

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsätzliche strafbare Handlung für Arrestgrund ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 174
  • WM 2017, 644
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16
    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschl. v. 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rn. 14 bei Juris; OLG München, Beschl., v. 29.03.1995 - 15 W 1205/95, OLGR 1995, 226; KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010 - 23 W 1/10, MMR 2010, 376; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 917 Rn. 6; Fischer, MDR 1995, 988).

    Dazu gehört etwa die Absicht des Täters, den Schaden wieder gut zu machen (KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010-23 W 1/10, MMR 2010, 376).

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wegen des durch § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzuges nicht statthaft ist (BGH, Beschl. v. 27.02.2003 -I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 = NJW 2003, 1531).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16
    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschl. v. 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rn. 14 bei Juris; OLG München, Beschl., v. 29.03.1995 - 15 W 1205/95, OLGR 1995, 226; KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010 - 23 W 1/10, MMR 2010, 376; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 917 Rn. 6; Fischer, MDR 1995, 988).
  • OLG München, 29.03.1995 - 15 W 1205/95

    Glaubhaftmachung bei Arrestanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB , § 263 StGB

    Auszug aus OLG München, 13.10.2016 - 15 W 1709/16
    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschl. v. 24.03.1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614, Rn. 14 bei Juris; OLG München, Beschl., v. 29.03.1995 - 15 W 1205/95, OLGR 1995, 226; KG Berlin, Beschl. v. 07.01.2010 - 23 W 1/10, MMR 2010, 376; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 917 Rn. 6; Fischer, MDR 1995, 988).
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Es reicht vielmehr aus, dass das Schuldnerverhalten auch im Rahmen der späteren Aufarbeitung des Tatgeschehens keine entlastenden Umstände erkennen lässt, die hinreichend aussagekräftig sind, um das bei massiven Vermögensdelikten regelmäßig indizierte Sicherungsbedürfnis der Gläubigerseite - ausnahmsweise -wieder entfallen zu lassen (Fortführung von OLG Bamberg WM 2013, 649, Rn. 52ff.; OLG München WM 2017, 644, Rn. 5f. sowie Abgrenzung zu BGH NJW 2014, 3258 Rn.7).

    Diese Vorgabe einer Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses verstanden; danach ist etwa in den Fällen eines massiven Anlagebetrugs dem strafbaren Geschehen ein so hohes Gewicht beizumessen, dass es besonderer Umstände bedarf, um den Arrestgrund - ausnahmsweise - entfallen zu lassen (so zuletzt OLG München WM 2017, 644, Rn. 5, 6 im Anschluss an BGH WM 1983, 614, dort Rn.14; OLG München OLGR 1995, 226; OLG Dresden MDR 1998, 795; KG NStZ-RR 2010, 179; Stein/Jonas-Grunsky a.a.O., Rn. 8; Zöller-Vollkommer 31. Auflage, Rn.6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 76. Aufl., Rn.11; W/Sch-Thümmel a.a.O., Rn. 11, jeweils zu § 917 ZPO).

  • OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21

    Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrunde-liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • LG München I, 19.01.2023 - 31 S 2971/22

    Arrestgrund bei Auslandsaufenhatl und Immobialerinlandsvermögen

    Die Entscheidung des OLG München vom 27.09.2021 - 3 U 4456/21, in welcher es u.a. heißt "Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet" führt zur Begründung lediglich die folgende Rechtsprechung an: BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16.
  • OLG München, 27.09.2021 - 3 U 3242/21

    Arrestgrund bei vorsätzlichem Vermögensdelikt

    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • OLG München, 27.09.2021 - 3 U 4456/21

    Arrestgrund bei vorsätzlich strafbarer Handlung

    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • OLG München, 25.11.2021 - 8 U 6389/21

    Begründeter Anspruch auf dinglichen Arrest wegen einer Schadensersatzforderung

    So besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/92, KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10, OLG München, Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16).
  • OLG München, 19.01.2022 - 13 U 7646/21

    Dinglicher Arrest im Wirecard-Skandal

    Es besteht regelmäßig ein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zugrundeliegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82 -, juris Rn. 14, OLG München Beschluss vom 13.10.20216 - 15 W 1709/16 -, juris Rn. 5).
  • LG München I, 14.06.2021 - 27 O 7128/21

    Kein Arrestgrund bei Haft des Arrestbeklagten

    In einem solchen Fall ist die Annahme gerechtfertigt, der Täter werde sein rechtswidriges Verhalten fortsetzen und daher die Vollstreckung vereiteln oder wesentlich erschweren (vgl. OLG München Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16, BeckRS 2016, 20492, beck-online).
  • LG München I, 29.04.2021 - 27 O 4121/21

    Arrestgrund bei Straftat

    In einem solchen Fall ist die Annahme gerechtfertigt, der Täter werde sein rechtswidriges Verhalten fortsetzen und daher die Vollstreckung vereiteln oder wesentlich erschweren (vgl. OLG München Beschluss vom 13.10.2016 - 15 W 1709/16, BeckRS 2016, 20492, beck-online).
  • OLG München, 19.05.2021 - 13 W 667/21

    Dinglicher Arrest in das Vermögen eines ehemaligen Vorstands der Wirecard AG

    Stellt das dem Arrestanspruch zugrunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung dar, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet, besteht in der Regel ein Arrestgrund (Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 42. Aufl., § 917 Rn. 1; OLG München, MDR 2017, 174).
  • OLG München, 01.10.2020 - 3 W 1384/20

    Beschwerde, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Antragsteller,

  • LG München I, 02.08.2021 - 27 O 9330/21

    Ein Arrestgrund kann fehlen, wenn sich der Arrestschuldner bereits geraume Zeit

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